Zahlreiche Aspekte die zur Erreichung einer besonderen Güte in der Vorbereitung und Durchführung von Planungen, Vergaben, Tätigkeiten und Prüfungen in der Hang- und Felssicherung im Zusammenhang mit der erforderlichen Anwendung von Höhenarbeiten in der Hang- und Felssicherung Beachtung finden müssen, benötigen fachkundige Entscheidungen. Diese sind nicht zwingend mit der praktischen Anwendung von PSAgA und/oder SZP verbunden. Aus diesem Grund benötigen Leitende Angestellte und Fachplaner, die nicht selber im Gelände tätig sind, theoretische Grundkenntnisse in der Administration von Höhenarbeiten.
Neben der umfangreichen Kenntnis der bestehenden Regelwerke zur Anwendung von PSAgA und SZP sind dies für die
Administration von Höhenarbeiten in der Hang- und Felssicherung Kenntnisse in:
o Geologie
§ Kenntnisse der Grenzen der Anwendungsbefugnis zur Festlegung kritischer Hangbereiche und Erkennen der Notwendigkeit des Einsatzes von Experten (Geologe, Geotechniker etc.) im Rahmen der Erstellung von Gefährdungsermittlungen
o Rettungstechniken Fels / Steilhänge
§ Theoretische Kenntnisse zur Konzeptionierung, Vorbereitung und Überwachung komplexer Rettungsmaßnahmen unter den besonderen Bedingungen in Steil- und Felshängen
o Schutz vor Steinschlag
§ Umfangreiche theoretische Kenntnisse zur technischen Steinschlagvermeidung (Abdeckungen, Seilführungen, Abseiltechnik, Abseilverfahren etc.)
§ Umfangreiche technische Kenntnisse von Felsberäumungstechniken
o Schaffung Anschlagpunkte Fels
§ Kenntnisse in der Anwendung der Bewertungsmatrix „Fels“ der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung e.V.“ zur Feststellung der Eignung von Fels zur Schaffung von Anschlagpunkten.
§ Felsbeurteilung zur Festlegung und Schaffung geeigneter Anschlagpunkte im Fels
§ Kenntnisse in der Anwendung der Bewertungsmatrix „Geländekennziffer“ der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung e.V.“