Um die besondere Güte in der Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und der Anwendung von Verfahren zur Positionierung von Personen mittels Seilzugangstechnik (SZP) umzusetzen, sind in den Bereichen
- Grundlagenermittlung und Erkundung im Gelände und an bestehenden Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren
- Planung von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren
- Bau von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren
- Bauüberwachung während der Errichtung von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren
- Wartung und Inspektion von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren
- Instandsetzung von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren
zusätzlich zu den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und den Regelwerken der Versicherungsträger für die Anwendung von PSAgA und SZP, besondere fachspezifische Kenntnisse erforderlich. Dies sind:
Für Höhenarbeitende Level 3
o Geologie
§ Gute Kenntnisse Gesteine und Gesteinseigenschaften
§ Gute Kenntnisse zu Trennflächen im Fels und erkennen potentiell kritischer Trennflächen
§ Kenntnisse Versagensmechanismen Fels
§ Kenntnisse im erkennen loser Felsbedeckungen (Hangschutt etc.)
§ Berücksichtigung geogener Gefahren in der Gefährdungsermittlung
§ Kenntnisse der Grenzen der Anwendungsbefugnis zur Festlegung kritischer Hangbereiche und Erkennen der Notwendigkeit des Einsatzes von Experten (Geologe, Geotechniker etc.) im Rahmen der Erstellung von Gefährdungsermittlungen
o Rettungstechniken Fels / Steilhänge
§ Konzeptionierung, Vorbereitung und Überwachung komplexer Rettungsmaßnahmen unter den besonderen Bedingungen in Steil- und Felshängen
o Schutz vor Steinschlag
§ Umfangreiche Kenntnisse zur Steinschlagvermeidung (Abdeckungen, Seilführungen, Abseiltechnik, Abseilverfahren etc.)
§ Umfangreiche Kenntnisse manueller Felsberäumungstechniken
o Schaffung Anschlagpunkte Fels
§ Kenntnisse in der Felsbeurteilung zur Festlegung und Schaffung geeigneter Anschlagpunkte im Fels
§ Umfangreiche Kenntnisse in der Verbindung mehrerer geschaffener Anschlagpunkte im Fels zu einem zentralen Anschlagpunkt (Lastverteilung)
§ Umfangreiche Kenntnisse in der Schaffung temporärer Absturzsicherungen mit Verankerung im Fels (Seilgeländer etc.